Mi
02
Jun
2010
Möge er in Frieden Ruhen und endlich Ruhe geben
Der Glacemaa wird zu Grabe getragen - Marc Heeb, Gewerbepolizei Bern (links) und Christoph Lerch, Regierungsstatthalter (rechts)
Am heutigen 2. Juni müsste die Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters vom 3. Mai 2010 ans Verwaltungsgericht eingereicht werden. Wieder sieben Monate warten um danach doch
wieder nichts tun zu dürfen - nein, das mag ich mir nicht mehr antun. Die Behörden sitzen am längeren Hebel und machen, wie ihnen gefällt, auch wenn die Bevölkerung etwas anderes wünscht.
In der Abstimmung vom 8. Februar 2004 hat die Berner Bevölkerung Ja zur Begegnungszone "Untere Altstadt" gesagt, doch die Idee bleibt ein toter Artikel. Das Bild heute: die Altstadgasse ist
beidseitig von parkierten Autos gesäumt, dazwischen herrscht gähnende Leere. Ruhe wird in Bern noch immer gleichgesetzt mit Friedhofsatmosphäre, jegliche Lebendigkeit wird mit amtlich verordnetem
Gift im Keime erstickt.
So habe ich mich entschlossen, dem Glacemaa einen Bern-würdigen Abschluss zu geben und beerdige ihn heute in der Gerechtigkeitsgasse unter seinem eigenen Schicksal, dem Glacevelo - vorausgesetzt,
ich finde einen Parkplatz.
Möge er in Frieden ruhen und endlich Ruhe geben unter den Gassen Berns. Amen.
Mo
24
Mai
2010
Regierungsstatthalter weist Beschwerde ab
Die Beschwerde betreffend Glacevelo vom 8. Oktober 2009 wurde vom Regierungsstatthalter der Region Bern – Mittelland nach über einem halben Jahr Behandlungszeit abgewiesen. Aus Kostengründen wird die Beschwerde voraussichtlich nicht ans Verwaltungsgericht weitergezogen.
In seinem 11-seitigen Entscheid legt der Regierungsstatthalter Christoph Lerch (SP) dar, wie durch ein Glacevelo „Spazierende, verweilende oder auch Ruhe suchende Personen“ gestört werden könnten, was dazu führen könnte, dass sie „zu Ausweichbewegungen oder gar zum Fernbleiben veranlasst werden.“ Soweit diese Sorge verständlich sein mag, ist sie sicherlich kein Grund für ein Totalverbot. Die Städte Zürich, Winterthur, Thun und Biel zeigen erfolgreich, dass – mit ein wenig Initiative der Gewerbepolizei – Glaceverkaufsstände zum Nutzen der Allgemeinheit betrieben werden können.
Der Gefahr der Übernutzung öffentlichen Grundes könnte man – wie in den genannten Städten praktiziert und in den Beschwerden mehrmals vorgeschlagen – mit einer Benutzungsordnung und der Beschränkung auf eine gewisse Anzahl Verkaufsstände begegnen. Die Benutzungsordnung könnte insbesondere garantieren, dass sich die mobilen Verkaufsstände nicht an einem Ort konzentrieren. Dass diese Lösung in Bern nicht möglich ist, begründet der Regierungsstatthalter mit einer Spitzfindigkeit sondergleichen:
„Eine Benutzungsordnung dient nicht dazu, eine nicht gemeinverträgliche Tätigkeit gemeinverträglich zu gestalten, sondern die Gemeinverträglichkeit einer grundsätzlich gemeinverträglichen Tätigkeit zu erhalten. Nach dem Gesagten ist die Benützung der öffentlichen Plätze für das Einrichten eines mobilen Verkaufsstandes nicht gemeinverträglich.“
Mobile Verkaufsstände in Verbindung mit einer Benutzungsordnung wären also durchaus gemeinverträglich. Das Problem allerdings ist – so die implizite Aussage im oben zitierten Satz – dass mobile Verkaufsstände von Natur aus nicht gemeinverträglich sind und erst durch eine Benutzungsordnung gemeinverträglich würden. Für eine Bewilligung wäre allerdings nötig, dass mobile Verkaufsstände von Natur aus gemeinverträglich sind und durch eine Benutzungsordnung garantiert wird, dass sie gemeinverträglich bleiben.
Davon abgesehen, dass der Regierungsstatthalter im Entscheid selber zum Schluss kommt, dass nicht der Verkauf als solches, sondern die Konzentration von Verkaufsständen das eigentliche Problem darstellt, und diese Konzentration durch eine Benutzungsordnung ja gerade verhindert werden könnte, was allesamt dafür spricht, dass Verkaufstände also eigentlich von Natur aus gemeinverträglich sind – einmal davon abgesehen zeigt der zitierte Satz vor allem eines: der Entscheid ist reinste Ermessenssache, und nicht etwa, wie die Ausführlichkeit des Dokuments glauben machen möchte, unabwendbare Konsequenz der Gesetze, Verordnungen und Reglemente der Stadt Bern ist. Die Lösung scheitert ganz offensichtlich nicht an der Machbarkeit, sondern am Willen eines Regierungsstatthalters, der sich auf seiner Homepage mit folgenden Lorbeeren schmückt:
„Er weiss, dass scheinbare Gegensätze in vielen Fällen gar keine sind und durchaus eine Lösung gefunden werden kann, die alle Seiten berücksichtigt. Er ist überzeugt davon, dass es ein Fehler ist, Wirtschaft, soziale Anliegen und Umwelt gegeneinander auszuspielen: Alle drei Faktoren bedingen und ergänzen sich gegenseitig.“
Doch gerade ein Projekt, das bereits in seiner Form Umweltschutzaspekte berücksichtigt, indem es vorsieht, dass nur regionale Produkte verkauft werden, gerade ein Projekt, das soziale Anliegen befriedigt, indem es die Eingeninitiative und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Bürgerinnen und Bürger fördert, gerade ein Projekt, das die Lösung nicht bereits vorgibt, sondern darauf ausgerichtet ist, Möglichkeiten zu erproben – gerade ein solches Projekt hat beim Regierungsstatthalter Christoph Lerch keine Chance. Statt herauszufinden, was alles möglich wäre, setzt er seine Energie lieber dafür ein, zu beweisen, dass gar nichts möglich ist.
Mo
12
Okt
2009
Beschwerde beim Regierungstatthalter eingereicht
Gegen den Entscheid der Direktion SUE vom 8. September 2009 wurde Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern eingereicht.
Am 8. September 2009 entschied die Direktion SUE, die Nichterteilung der Bewilligung für ein Glace- und Getränkevelo in der Stadt Bern durch das Polizeiinspektorat sei rechtens. Sie begründete
ihren Entscheid damit, ein Glacevelo führe zu "Ausweichbewegungen von Passanten und Menschenansammlungen" und führte einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2000
an, dem der Begriff "Ausweichbewegungen von Passanten und Menschenansammlungen" entnommen ist (BGE 126 I 133). Dieser Bundesgerichtsentscheid eignet sich aber denkbar schlecht, um das Verbot von
Glacevelos zu rechtfertigen. Aus der Beschwerde:
"Wenn die Vorinstanz schon mit den aus dem Bundesgerichtsentscheid 126 I 133 aus dem Jahre 2000 entnommenen Worten „Ausweichbewegungen von Passanten und Menschenansammlungen“ begründen will, dann
sollten diese Begriffe zumindest im Lichte dieses Entscheides betrachtet werden. In ihm geht es allerdings nicht um mobile Verkaufsstände, sondern um Mitgliederwerbung – in diesem Fall der
Scientology Kirche Zürich – auf öffentlichem Grund.
Absurderweise wird aber genau für diese Tätigkeit in der Stadt Bern (Bärenplatz, Bahnhofplatz, Kornhausplatz, Casinoplatz) gegen eine relativ hohe Gebühr eine Bewilligung erteilt. Hier fragt
sich, ob die Stadt Bern durch diese (zu) hohe Gebühr nicht bestechlich wird. Es ist willkürlich, auf dem Bärenplatz zum gleichen Zeitpunkt drei Fundraising-Firmen zu bewilligen, auf dem
Bundesplatz regelmässig kommerzielle Grossveranstaltungen zu erlauben, sich dann aber auf die Übernutzung des öffentlichen Raums und die Störung des Verkehrsflusses zu berufen und eine
Bewilligung für ein Glacevelo auf ebendiesen Plätzen gleich generell – ohne Interessenabwägung – zu verbieten."
Di
06
Okt
2009
Initiative "Bern kriegt ein Glacevelo"
Folgende Initiative wurde zur Vorprüfung an die Stadtkanzlei der Stadt Bern eingereicht.
Leider kann sie gemäss Stadtkanzlei nicht in dieser Form lanciert werden, da sie dem Binnenmarktgesetz widerspricht, indem sie regionale Produkte favorisiert:
Mi
09
Sep
2009
Was sind Ausweichbewegungen?
Die Direktion SUE der Stadt Bern hat die Beschwerde gegen das Polizeiinspektorat abgewiesen: die Nichterteilung der Betriebsbewilligung sei rechtens. Bern bleibt damit ohne Glace- und Getränkevelo.
Während bald jede Woche ein Grossanlass den Bundesplatz in Anspruch nimmt, hat es für ein dreirädriges Glacevelo in Bern offenbar keinen Platz. "Eine solche Tätigkeit des Beschwerdeführers führt
zu Ausweichbewegungen von Passanten sowie Menschenansammlungen, welche zu Störungen des Verkehrsflusses führen können.", so die Direktion für Sicherheit, Energie und Umwelt. Diese Begründung ist
geradezu ein Witz, wenn man bedenkt, welche anderen Veranstaltungen dafür bewilligt werden. Für Carlsberg kann man ganze Strassen sperren, doch will ein Einmannbetrieb den Bernerinnen und Bernern
auf seine Art eine Freude bereiten (und auch der Umwelt und den regionalen Warenkreisläufen Rechnung tragen), so verwehrt man ihm die gerade mal zwei benötigten Quadratmeter.
Weiter sei die Nichterteilung der Bewilligung "sowohl geeignet als auch erforderlich, um einen möglichst ungestörten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes gewährleisten zu können." Geeignet
vielleicht, aber erforderlich? Der Vorschlag, das bewährte Modell vom Bärenplatzmärit auf fliegende Händler auszudehnen und nur eine bestimmte Anzahl und ausgewogene Mischung mobiler
Verkaufstände zu erlauben, wurde im Entscheid nicht einmal erörtert.
Immerhin: Die Direktion hält im Entscheid fest, dass das Polizeiinspektorat die Gesetze nicht kennt, auch wenn sie - wer hätte es erwartet? - keine so klaren Worte findet: "Entgegen der Ansicht
der Beschwerdegegnerin [der Gewerbepolizei] ist somit Artikel 19 MR auch für marktähnliche Veranstaltungen anwendbar."
Damals am 12. Juni 2009 wurde ich am Telefon von der Gewerbepolizei abgewimmelt, die Verteilaktion von Nestlé bedürfe keiner Bewilligung, und sowieso hätte man gerade keine Leute, die man
vorbeischicken könne. Nun - im Nachhinein - sind diese Aktionen doch illegal. Blöd ist in Bern, wer sich um eine Bewilligung bemüht.
Der Entscheid in seiner zehnseitigen Länge findet sich unter Dokumente.
Fr
21
Aug
2009
Hitzewelle da. Bewilligung nicht.
Die Hitzewelle ist da. Das Glacevelo auch. Doch die Stadt Bern will keine Bewilligung erteilen.
Gerne hätte ich diesen Sommer ein Glace- und Getränkevelo entlang der Aare und an gemütlichen Plätzen wie dem Rosengarten betrieben. Dazu habe ich die Stadt Bern bereits anfangs März um eine Bewilligung ersucht. Mit ausschliesslich lokalen Produkten wie beispielsweise Sirup vom Sirupier de Berne oder regional produzierten Glacen hätte ich den Leuten eine kühle Überraschung verschafft.
Doch die Stadt Bern stellt sich stur und verweist auf einen Beschluss aus dem Jahre 1984. Zudem verstopfe das Velo die Strassen und unterlaufe „die Anstrengungen der Stadt Bern für die Sauberhaltung“. Diese Argumentation ist völlig absurd, weshalb ich gegen den Entscheid der Polizei auf der Direktion SUE der Stadt Bern Beschwerde eingereicht habe.