Mi
09
Sep
2009
Was sind Ausweichbewegungen?
Die Direktion SUE der Stadt Bern hat die Beschwerde gegen das Polizeiinspektorat abgewiesen: die Nichterteilung der Betriebsbewilligung sei rechtens. Bern bleibt damit ohne Glace- und Getränkevelo.
Während bald jede Woche ein Grossanlass den Bundesplatz in Anspruch nimmt, hat es für ein dreirädriges Glacevelo in Bern offenbar keinen Platz. "Eine solche Tätigkeit des Beschwerdeführers führt
zu Ausweichbewegungen von Passanten sowie Menschenansammlungen, welche zu Störungen des Verkehrsflusses führen können.", so die Direktion für Sicherheit, Energie und Umwelt. Diese Begründung ist
geradezu ein Witz, wenn man bedenkt, welche anderen Veranstaltungen dafür bewilligt werden. Für Carlsberg kann man ganze Strassen sperren, doch will ein Einmannbetrieb den Bernerinnen und Bernern
auf seine Art eine Freude bereiten (und auch der Umwelt und den regionalen Warenkreisläufen Rechnung tragen), so verwehrt man ihm die gerade mal zwei benötigten Quadratmeter.
Weiter sei die Nichterteilung der Bewilligung "sowohl geeignet als auch erforderlich, um einen möglichst ungestörten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes gewährleisten zu können." Geeignet
vielleicht, aber erforderlich? Der Vorschlag, das bewährte Modell vom Bärenplatzmärit auf fliegende Händler auszudehnen und nur eine bestimmte Anzahl und ausgewogene Mischung mobiler
Verkaufstände zu erlauben, wurde im Entscheid nicht einmal erörtert.
Immerhin: Die Direktion hält im Entscheid fest, dass das Polizeiinspektorat die Gesetze nicht kennt, auch wenn sie - wer hätte es erwartet? - keine so klaren Worte findet: "Entgegen der Ansicht
der Beschwerdegegnerin [der Gewerbepolizei] ist somit Artikel 19 MR auch für marktähnliche Veranstaltungen anwendbar."
Damals am 12. Juni 2009 wurde ich am Telefon von der Gewerbepolizei abgewimmelt, die Verteilaktion von Nestlé bedürfe keiner Bewilligung, und sowieso hätte man gerade keine Leute, die man
vorbeischicken könne. Nun - im Nachhinein - sind diese Aktionen doch illegal. Blöd ist in Bern, wer sich um eine Bewilligung bemüht.
Der Entscheid in seiner zehnseitigen Länge findet sich unter Dokumente.
