Glacemaa

Mo

24

Mai

2010

Regierungsstatthalter weist Beschwerde ab

Die Beschwerde betreffend Glacevelo vom 8. Oktober 2009 wurde vom Regierungsstatthalter der Region Bern – Mittelland nach über einem halben Jahr Behandlungszeit abgewiesen. Aus Kostengründen wird die Beschwerde voraussichtlich nicht ans Verwaltungsgericht weitergezogen.

 

In seinem 11-seitigen Entscheid legt der Regierungsstatthalter Christoph Lerch (SP) dar, wie durch ein Glacevelo „Spazierende, verweilende oder auch Ruhe suchende Personen“ gestört werden könnten, was dazu führen könnte, dass sie „zu Ausweichbewegungen oder gar zum Fernbleiben veranlasst werden.“ Soweit diese Sorge verständlich sein mag, ist sie sicherlich kein Grund für ein Totalverbot. Die Städte Zürich, Winterthur, Thun und Biel zeigen erfolgreich, dass – mit ein wenig Initiative der Gewerbepolizei – Glaceverkaufsstände zum Nutzen der Allgemeinheit betrieben werden können.

 

Der Gefahr der Übernutzung öffentlichen Grundes könnte man – wie in den genannten Städten praktiziert und in den Beschwerden mehrmals vorgeschlagen – mit einer Benutzungsordnung und der Beschränkung auf eine gewisse Anzahl Verkaufsstände begegnen. Die Benutzungsordnung könnte insbesondere garantieren, dass sich die mobilen Verkaufsstände nicht an einem Ort konzentrieren. Dass diese Lösung in Bern nicht möglich ist, begründet der Regierungsstatthalter mit einer Spitzfindigkeit sondergleichen:

 

„Eine Benutzungsordnung dient nicht dazu, eine nicht gemeinverträgliche Tätigkeit gemeinverträglich zu gestalten, sondern die Gemeinverträglichkeit einer grundsätzlich gemeinverträglichen Tätigkeit zu erhalten. Nach dem Gesagten ist die Benützung der öffentlichen Plätze für das Einrichten eines mobilen Verkaufsstandes nicht gemeinverträglich.“

 

Mobile Verkaufsstände in Verbindung mit einer Benutzungsordnung wären also durchaus gemeinverträglich. Das Problem allerdings ist – so die implizite Aussage im oben zitierten Satz – dass mobile Verkaufsstände von Natur aus nicht gemeinverträglich sind und erst durch eine Benutzungsordnung gemeinverträglich würden. Für eine Bewilligung wäre allerdings nötig, dass mobile Verkaufsstände von Natur aus gemeinverträglich sind und durch eine Benutzungsordnung garantiert wird, dass sie gemeinverträglich bleiben.

 

Davon abgesehen, dass der Regierungsstatthalter im Entscheid selber zum Schluss kommt, dass nicht der Verkauf als solches, sondern die Konzentration von Verkaufsständen das eigentliche Problem darstellt, und diese Konzentration durch eine Benutzungsordnung ja gerade verhindert werden könnte, was allesamt dafür spricht, dass Verkaufstände also eigentlich von Natur aus gemeinverträglich sind – einmal davon abgesehen zeigt der zitierte Satz vor allem eines: der Entscheid ist reinste Ermessenssache, und nicht etwa, wie die Ausführlichkeit des Dokuments glauben machen möchte, unabwendbare Konsequenz der Gesetze, Verordnungen und Reglemente der Stadt Bern ist. Die Lösung scheitert ganz offensichtlich nicht an der Machbarkeit, sondern am Willen eines Regierungsstatthalters, der sich auf seiner Homepage mit folgenden Lorbeeren schmückt:

 

„Er weiss, dass scheinbare Gegensätze in vielen Fällen gar keine sind und durchaus eine Lösung gefunden werden kann, die alle Seiten berücksichtigt. Er ist überzeugt davon, dass es ein Fehler ist, Wirtschaft, soziale Anliegen und Umwelt gegeneinander auszuspielen: Alle drei Faktoren bedingen und ergänzen sich gegenseitig.“

 

Doch gerade ein Projekt, das bereits in seiner Form Umweltschutzaspekte berücksichtigt, indem es vorsieht, dass nur regionale Produkte verkauft werden, gerade ein Projekt, das soziale Anliegen befriedigt, indem es die Eingeninitiative und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Bürgerinnen und Bürger fördert, gerade ein Projekt, das die Lösung nicht bereits vorgibt, sondern darauf ausgerichtet ist, Möglichkeiten zu erproben – gerade ein solches Projekt hat beim Regierungsstatthalter Christoph Lerch keine Chance. Statt herauszufinden, was alles möglich wäre, setzt er seine Energie lieber dafür ein, zu beweisen, dass gar nichts möglich ist.

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Lukas Harder

3007 Bern

Die Beschwerde wurde vom Regierunsstatthalter abgewiesen

Leider kein Aprilscherz!

Der Anti-Gewerbepolizei neuster Streich vom 1. April 2010.